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Agentur für Barrierefreies Webdesign nach WCAG

Barrierefreies Webdesign + + + +
für eine digitale Welt ohne Hürden

Wir gestalten barrierefreie Websites, die Menschen mit und ohne Einschränkungen gleichermaßen erreichen.

Von der Tastatur-Navigation bis zur Kontrastanpassung – wir schaffen digitale Erlebnisse ohne Barrieren.

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Was bedeutet digitale Barrierefreiheit überhaupt?

Eine Website, die für alle zugänglich ist – ohne Einschränkungen

Digitale Barrierefreiheit beschreibt die Gestaltung und Entwicklung von Websites, damit sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen unter anderem Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, Hörverlust oder neurodiversen Bedürfnissen.

Eine barrierefreie Website ermöglicht den Zugang über Tastatur, Screenreader oder alternative Navigationsmethoden und folgt Standards wie den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Ziel ist es, eine faire und gleichberechtigte digitale Welt für alle zu schaffen – intuitiv, verständlich und nutzbar für jede Person.

Die 4 Prinzipien barrierefreier Websites nach WCAG

Diese Grundsätze machen Webinhalte für alle zugänglich

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren vier zentrale Prinzipien für digitale Barrierefreiheit. Diese helfen dabei, Websites so zu gestalten, dass sie für Menschen mit verschiedensten Einschränkungen nutzbar und verständlich sind. Jede Maßnahme der Barrierefreiheit basiert auf diesen vier Säulen:

Wahrnehmbar

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer:innen klar erkennbar und erfassbar sind – auch mit Sinnesbeeinträchtigungen.
Barrierefreie Websites müssen visuelle, auditive und textliche Inhalte zugänglich machen – z. B. durch Alt-Texte, Untertitel, klare Struktur und hohe Kontraste.

Bedienbar

Die Seite muss ohne Maus bedienbar sein – z. B. per Tastatur oder Screenreader Navigation für Nutzer:innen mit Einschränkungen.
Ein klarer Fokus, gut erkennbare Navigationspunkte und überspringbare Inhalte machen Ihre Website auch für motorisch eingeschränkte Besucher:innen bedienbar.

Verständlich

Struktur, Sprache und Navigation müssen klar, einfach und nachvollziehbar sein – für alle Besucher:innen unabhängig vom Vorwissen.
Texte in einfacher Sprache, selbsterklärende Formulare, verständliche Fehlermeldungen und konsistente Seitenlogik fördern die Barrierefreiheit maßgeblich.

Robust

Die Website muss mit allen gängigen Endgeräten und unterstützenden Technologien dauerhaft korrekt funktionieren.
Ein robuster, semantischer Code ermöglicht die reibungslose Nutzung mit Screenreadern, Browsern und Hilfstechnologien – auch bei künftigen Updates.

Wer heute in barrierefreie Websites investiert, macht sich nicht nur gesetzlich zukunftssicher – sondern zeigt auch Haltung gegenüber Kund:innen, Partner:innen & der Gesellschaft.

Wann gilt eine Website als barrierefrei?

Technische & inhaltliche Kriterien für digitale Barrierefreiheit

Damit eine Website wirklich als barrierefrei gilt, muss sie den Anforderungen der WCAG-Richtlinien (mindestens Stufe AA) entsprechen. Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als nur Kontraste oder Alt-Texte – sie umfasst alle technischen, strukturellen und sprachlichen Aspekte, die eine Nutzung für Menschen mit Einschränkungen ermöglichen.

Accessibility Audit
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Illustration eines modernen Laptops mit einer barrierefreien Website auf dem Bildschirm – klare Struktur, kontrastreiche Farben und lesbare Typografie.

Wer ist zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet?

Das neue Gesetz betrifft mehr Unternehmen, als viele denken

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) vollständig in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote – wie Websites, Onlineshops und mobile Anwendungenbarrierefrei zu gestalten.

Betroffen sind unter anderem:

  • Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten

  • Webshops, Dienstleistungsportale und Buchungssysteme

  • Kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie digitale Produkte verkaufen

  • Anbieter von Apps, Softwarelösungen und digitalen Plattformen

In Österreich regeln mehrere Gesetze und EU-Richtlinien die digitale Barrierefreiheit – sowohl für öffentliche Einrichtungen als auch für die Privatwirtschaft:

🔹 Öffentliche Stellen:

Seit 2018 verpflichtet das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) alle öffentlichen Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites und Apps. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102.

🔹 Unternehmen & Online-Shops:

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wird die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht überführt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen auch private Unternehmen – z. B. Webshops oder digitale Dienstleister – barrierefreie Angebote bereitstellen.

🔹 Für alle gilt:

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) schützt seit 2006 vor Diskriminierung. Es bildet die allgemeine rechtliche Basis für digitale Inklusion in Österreich – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

💡 Wichtig:

Für öffentliche Einrichtungen gelten diese Vorschriften bereits, Unternehmen müssen jetzt handeln, um bis Juni 2025 rechtssicher aufgestellt zu sein.

In 4 Schritten zu Ihrer Barrierefreien Website

Unsere 4 Schritte zum barrierefreien Webauftritt

Barrierefreiheit entsteht nicht zufällig. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung mit einem strukturierten, DSGVO- und gesetzeskonformen Prozess.

1

🕒 Dauer: ca. 3–5 Werktage

Barrierefreiheits-Check & WCAG-Audit

Wir analysieren Ihre bestehende Website nach den Richtlinien der WCAG 2.1 und prüfen, wo Verbesserungsbedarf besteht.

2

🕒 Dauer: ca. 5–10 Werktage

Technische Optimierung & HTML-Anpassungen

Wir überarbeiten Code-Strukturen, Kontraste, Alt-Texte und Tastatur-Navigation – für eine zugängliche technische Basis.

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🕒 Dauer: ca. 3–7 Werktage

Inhaltliche & visuelle Anpassung

Wir prüfen und optimieren Texte, Bilder und das Layout – für bessere Verständlichkeit und klare Benutzerführung.

4

🕒 Dauer: ca. 2–3 Werktage

Abschlusstest & WCAG-Dokumentation

Finaler Test der überarbeiteten Website, Erstellung eines Berichts und optionaler Konformitätsnachweis.

Beispiele barrierefreier Websites aus unserer Agentur

So sehen moderne, zugängliche Webauftritte in der Praxis aus

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit im Web

Alles, was Sie zur barrierefreien Website-Gestaltung wissen müssen

Ob gesetzliche Pflichten, technische Umsetzung oder praktische Vorteile – in unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten rund um digitale Barrierefreiheit, WCAG-Standards und die Umsetzung für Ihre Website in Österreich.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit eigentlich genau?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Webshops und digitale Anwendungen so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen uneingeschränkt nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, geistigen oder altersbedingten Einschränkungen.

Das umfasst unter anderem:

  • Screenreader-Kompatibilität für blinde und sehbehinderte Menschen

  • Tastaturbedienbarkeit für Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen

  • Klare Sprache und verständliche Navigation

  • Ausreichende Farbkontraste und flexible Schriftgrößen

  • Untertitel & Alternativtexte für audiovisuelle Inhalte

Ziel ist es, Diskriminierung im digitalen Raum zu vermeiden und allen Nutzern – egal ob mit oder ohne Behinderung – einen gleichwertigen Zugang zu Informationen und Funktionen zu ermöglichen. In Österreich ist digitale Barrierefreiheit zudem gesetzlich geregelt und für viele Unternehmen ab Juni 2025 verpflichtend.

Barrierefreiheit im Web ist wichtig, weil sie allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen ermöglicht – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Warum ist das wichtig?

  • Mehr als 1,3 Millionen Menschen in Österreich leben mit einer Form von Behinderung – sie sollen digitale Inhalte genauso nutzen können wie alle anderen.

  • Auch ältere Menschen profitieren von barrierefreier Gestaltung, etwa durch einfache Navigation, klare Sprache und gute Lesbarkeit.

  • Eine barrierefreie Website verbessert Nutzererlebnis, SEO und Performance für alle – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.

  • Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und stärken ihre Marke.

  • Ab 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in Österreich für viele private Unternehmen gesetzlich verpflichtend.

Für wen ist das relevant?

  • Öffentliche Einrichtungen (laut Web-Zugänglichkeits-Gesetz seit 2018)

  • Private Unternehmen & Online-Shops (gemäß Barrierefreiheitsgesetz ab 2025)

  • Alle Organisationen, die digitale Produkte oder Services anbieten

Barrierefreiheit ist damit kein „Nice-to-have“, sondern ein klarer Wettbewerbs- und Rechtsvorteil – und ein Beitrag zu echter digitaler Inklusion.

In Österreich sind durch nationale und europäische Gesetze verschiedene Gruppen zur Barrierefreiheit digitaler Angebote verpflichtet. Die wichtigsten Regelungen betreffen:

🏛️ Öffentliche Einrichtungen

Verpflichtet seit 2018 durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), das auf der EU-Richtlinie 2016/2102 basiert.

Was ist betroffen?

  • Behörden-Websites

  • öffentliche Stellen wie Gemeinden, Ministerien, Universitäten

  • Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen

    Pflicht: Alle Websites, Apps und digitalen Inhalte müssen barrierefrei gestaltet sein.

🏢  Private Unternehmen und Online-Shops

Verpflichtet ab 28. Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt.

Wer ist betroffen?

  • E-Commerce-Anbieter

  • Banken, Telekommunikation & Verkehrsdienstleister

  • Softwareanbieter und Hersteller digitaler Geräte

    Pflicht: Produkte & Dienstleistungen (inkl. Websites & Apps) müssen barrierefrei sein, sofern sie für Konsument:innen bestimmt sind.

⚖️  Allgemeine Verpflichtung – für alle

Zusätzlich gilt seit Jahren das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).

Es schützt Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung – auch im digitalen Raum.

Wer Barrieren nicht abbaut, kann mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Fazit

Wenn Sie eine öffentliche Einrichtung oder ein Unternehmen mit digitalen Angeboten für Konsument:innen sind, müssen Sie Ihre Website barrierefrei gestalten – und das bis spätestens Juni 2025, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die neue Barrierefreiheits-Richtlinie für Unternehmen, also das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), tritt in Österreich am 28. Juni 2025 in Kraft.

🔍 Hintergrund:

Das BaFG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 – auch bekannt als European Accessibility Act (EAA) – und wurde 2023 in nationales Recht überführt. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen EU-weit barrierefrei zu machen.

🏢 Für wen gilt das Gesetz?

Das BaFG betrifft alle privaten Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endkund:innen anbieten, z. B.:

  • Online-Shops

  • Banken & Versicherungen

  • Ticket- und Buchungsportale

  • Mobilitätsdienste (z. B. Bahn, Bus, Flug)

  • Telekommunikationsdienste

  • Software & Hardware (z. B. E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals)

📆 Ab wann muss ich handeln?

Die gesetzliche Verpflichtung beginnt am 28. Juni 2025.

Wer bis dahin keine barrierefreie Website oder Anwendung bereitstellt, riskiert rechtliche Konsequenzen, z. B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen oder behördliche Maßnahmen.

💡 Tipp: Je nach Größe und Komplexität Ihrer Website lohnt es sich, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen – vor allem bei älteren Systemen oder umfangreichen Plattformen.

Die WCAG-Stufen A, AA und AAA (Web Content Accessibility Guidelines) beschreiben drei verschiedene Konformitätsstufen der Barrierefreiheit – von grundlegend bis sehr umfassend. Sie helfen dabei, zu beurteilen, wie gut eine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.

✅  Stufe A – Mindestanforderung

Dies ist die grundlegende Barrierefreiheit. Ohne Erfüllung dieser Anforderungen ist eine Website für viele Menschen mit Einschränkungen nicht nutzbar.

Beispiele:

  • Bilder haben Alternativtexte (Alt-Texte)

  • Inhalte sind per Tastatur bedienbar

  • Es gibt keine Inhalte, die automatisch ablaufen oder sich bewegen

Pflicht für alle barrierefreien Websites – gesetzlich erforderlich.

✅✅  Stufe AA – Standardniveau

Stufe AA baut auf Stufe A auf und ist die international empfohlene Zielstufe – auch das gesetzlich relevante Niveau laut EU-Richtlinien (z. B. für öffentliche Stellen und ab 2025 auch für Unternehmen in Österreich).

Beispiele:

  • Farbkontraste sind ausreichend

  • Navigationsstruktur ist konsistent

  • Formulare sind verständlich und beschriftet

  • Inhalte lassen sich auch bei 200 % Zoom gut nutzen

Empfohlen für Unternehmen, um rechtskonform zu handeln.

✅✅✅  Stufe AAA – Höchstniveau

Diese Stufe ist besonders umfangreich und detailliert. Sie umfasst zusätzliche Anforderungen, die aber nicht immer praktisch umsetzbar sind – vor allem bei komplexen oder dynamischen Webseiten.

Beispiele:

  • Gebärdensprache für Videos

  • Keine Fachsprache ohne Erklärung

  • Inhalte in besonders einfacher Sprache

Nicht gesetzlich verpflichtend, aber ideal für besonders inklusive Webauftritte (z. B. für NGOs, Bildungsinstitutionen, soziale Einrichtungen).

💡 Fazit:

Wenn Sie Ihre Website barrierefrei machen wollen, sollten Sie mindestens Stufe AA anstreben – das ist rechtlich abgesichert, praktikabel und für die meisten Nutzer:innen eine enorme Verbesserung.

Ja, das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt grundsätzlich auch für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer*innenaber mit Ausnahmen.

🧾 Das sagt das Gesetz:

Das BaFG, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt, verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – dazu zählen Websites, Online-Shops, mobile Apps usw.barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz tritt in Österreich am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft.

⚖️ Aber: Es gibt Ausnahmeregelungen

Kleinere Unternehmen werden nicht uneingeschränkt verpflichtet, wenn der Aufwand wirtschaftlich unzumutbar wäre. Das betrifft insbesondere:

  • Kleinstunternehmen mit

    weniger als 10 Beschäftigten

    ➤ und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro

Diese müssen nicht alle Anforderungen erfüllen – es sei denn, sie bieten digitale Produkte oder Dienstleistungen an, die besonders relevant für die Allgemeinheit oder soziale Teilhabe sind.

💡 Empfehlung:

Auch wenn Sie als Kleinunternehmen nicht gesetzlich verpflichtet sind, lohnt sich eine barrierefreie Website:

  • Sie erreichen mehr Menschen – auch mit Einschränkungen

  • Ihre Seite wird besser von Google gefunden (SEO-Vorteile)

  • Sie wirken professionell und verantwortungsbewusst

Fazit:

👉 Wenn Sie ein Kleinunternehmen oder Einzelunternehmer*in sind, können Sie vom Gesetz ausgenommen sein, aber Barrierefreiheit bleibt ein starkes Argument für Qualität, Sichtbarkeit und Inklusion.

🧪 1. Schnell-Check mit kostenlosen Tools

Nutzen Sie Tools wie WAVE, axe DevTools oder Accessibility Insights. Diese zeigen auf, ob z. B. Alt-Texte fehlen, Farbkontraste unzureichend sind oder die Überschriftenstruktur unlogisch ist.

📝 2. Abgleich mit der WCAG 2.1 Checkliste (Level AA)

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit dienen als Grundlage:

Wahrnehmbar: Inhalte müssen auch ohne Sehsinn zugänglich sein (z. B. Alternativtexte, Kontraste)

Bedienbar: Die Website muss komplett per Tastatur steuerbar sein

Verständlich: Klare Sprache, eindeutige Formulare und Buttons

Robust: Die Seite muss mit Screenreadern & Hilfstechnologien funktionieren

⌨️ 3. Selbsttest mit Tastatur & Screenreader

Können Sie Ihre Website ohne Maus bedienen? Wird die Reihenfolge logisch geführt? Testen Sie mit kostenlosen Tools wie dem NVDA-Screenreader, wie Ihre Seite vorgelesen wird.

🧠 4. Audit durch Expert*innen

Ein professionelles Barrierefreiheits-Audit analysiert Ihre Website technisch und aus Nutzersicht. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und erfahren, wie gesetzeskonform Ihre Website wirklich ist.

✅ Fazit:

Barrierefreiheit ist keine Frage des Designs, sondern der Zugänglichkeit. Ein Check lohnt sich – besonders im Hinblick auf das kommende Barrierefreiheitsgesetz (BaFG 2025).

👉 Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen und fit für alle Nutzer*innen zu machen.

📄 1. Struktur & Semantik

Eine barrierefreie Website nutzt semantisch korrektes HTML: Überschriften, Absätze, Listen und Tabellen müssen logisch und nachvollziehbar aufgebaut sein – so verstehen auch Screenreader die Inhalte richtig.

🖼️ 2. Alternativtexte für Medien

Alle Bilder, Icons und Grafiken benötigen aussagekräftige Alt-Texte. Videos brauchen Untertitel oder Transkripte, um auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen zugänglich zu sein.

🎨 3. Kontrast & Lesbarkeit

Texte und UI-Elemente müssen ausreichenden Farbkontrast aufweisen (mind. 4.5:1 bei normalem Text). Zusätzlich sollte die Schriftgröße skalierbar und gut lesbar sein – auch auf mobilen Geräten.

⌨️ 4. Tastaturbedienbarkeit

Alle Funktionen Ihrer Website – Navigation, Formulare, Buttons – müssen komplett ohne Maus bedienbar sein. Der Fokus muss dabei klar sichtbar und logisch geführt sein.

🧭 5. Klare Navigation & Orientierung

Barrierefreie Websites bieten eine klare Seitenstruktur, Breadcrumbs, eine sinnvolle Reihenfolge und verständliche Linktexte. Wiederkehrende Elemente sollten konsistent gestaltet sein.

🧠 6. Einfache Sprache & verständliche Inhalte

Texte sollten in klarer, verständlicher Sprache formuliert sein. Fachbegriffe sollten erklärt oder vermieden werden – vor allem auf öffentlichen oder rechtlich verpflichtenden Seiten.

🔄 7. Kompatibilität mit Hilfstechnologien

Die Seite muss stabil mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen Hilfsmitteln funktionieren. Dazu zählt auch eine saubere ARIA-Auszeichnung (Accessible Rich Internet Applications).

✅ 8. Orientierung an den WCAG 2.1 (Level AA)

Die wichtigste Grundlage für Barrierefreiheit ist die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In Österreich ist Level AA der aktuelle gesetzliche Standard – und damit die Mindestanforderung.


👉 Unser Barrierefreiheits-Check zeigt Ihnen, ob Ihre Website diese Anforderungen erfüllt – oder an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.

🛠️ Der Aufwand hängt stark vom aktuellen Zustand Ihrer Website ab.

Je nach Technologie, Aufbau und Inhalt kann die Umstellung auf Barrierefreiheit unkompliziert – oder sehr umfangreich – sein. Besonders relevant: Wurde die Seite von Beginn an mit barrierefreien Standards (wie WCAG) im Hinterkopf entwickelt?


🔎 Typische Einflussfaktoren:

  • CMS & Technik: Bei WordPress mit Elementor sind viele Anpassungen möglich, oft aber Theme- oder Plugin-abhängig.

  • Design & Farben: Unzureichende Kontraste, Schriftgrößen oder Animationen müssen eventuell überarbeitet werden.

  • Medien & Inhalte: Fehlende Alternativtexte, unstrukturierte Überschriften oder nicht barrierefreie PDFs erfordern zusätzliche Aufwände.

  • Navigation & Bedienbarkeit: Seiten, die nicht tastaturbedienbar sind, müssen oft im Code nachgebessert werden.


📦 Drei mögliche Herangehensweisen:

  • 🟢 Light-Version: Nur die wichtigsten Anforderungen (WCAG-AA-konform, gute Lesbarkeit, Alt-Texte) – schnell & kosteneffizient.

  • 🟡 Mittel-Version: Umfassende Optimierung von Struktur, Inhalt und Bedienbarkeit – ideal für KMU mit klarer Zielgruppe.

  • 🔵 Voll-Version: Komplett barrierefreier Relaunch mit Accessibility-Audit, Screenreader-Tests und nachhaltiger Pflege – z. B. für öffentliche Einrichtungen oder rechtlich verpflichtete Unternehmen.


👉 Unser Team analysiert Ihre Website und schlägt Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung vor – abhängig von Ziel, Branche und Budget. So erhalten Sie genau den Grad an Barrierefreiheit, den Sie benötigen – rechtssicher und zukunftsfähig.

⚖️ Rechtlich gesehen muss die gesamte Website barrierefrei zugänglich sein – nicht nur einzelne Seiten.

Die Barrierefreiheitspflicht laut Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) bezieht sich auf den gesamten digitalen Auftritt, insbesondere auf alle wesentlichen Funktionen und Inhalte, die zur Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung notwendig sind.


📌 Was das konkret bedeutet:

  • ✅ Pflicht zur Gesamtheit: Navigation, Kontaktformulare, Bestellprozesse, Produktinformationen – all das muss für alle Nutzer*innen zugänglich sein.

  • 🧩 Kein “Zwei-Klassen-System”: Es reicht nicht, eine “barrierefreie Unterseite” anzubieten – alle Nutzer sollen dieselben Inhalte und Funktionen ohne Hürden erreichen können.

  • 🔍 Ausnahme: Falls einzelne Inhalte aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht barrierefrei umsetzbar sind, müssen Sie dies nachweisen können (Verhältnismäßigkeit & Erklärung zur Barrierefreiheit).


💡Tipp:

Wenn eine vollständige Umstellung kurzfristig nicht möglich ist, kann ein gestaffelter Relaunch sinnvoll sein: Zuerst die Kernfunktionen barrierefrei gestalten – und Schritt für Schritt erweitern. Wichtig dabei: Transparenz in der Barrierefreiheitserklärung.

👉 Wir beraten Sie gerne zur richtlinienkonformen, wirtschaftlichen Umsetzung – auch für komplexe oder ältere Websites.

🔍 Ein Barrierefreiheits-Audit analysiert Ihre Website systematisch nach internationalen Standards wie der WCAG 2.1 – mit dem Ziel, Barrieren zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Gerade im Hinblick auf das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab 2025 ist ein professioneller Accessibility-Check für Unternehmen in Österreich essenziell.


📋 Der typische Ablauf eines Audits:

  1. 📄 Ist-Analyse & Vorgespräch

    – Klärung der Website-Ziele & Zielgruppen

    – Erhebung von bestehenden Zugängen, Tools & Besonderheiten

  2. 🔧 Technische Analyse

    – Überprüfung von Code, HTML-Struktur, ARIA-Labels, Kontrasten, Alternativtexten

    – Test auf Screenreader-Kompatibilität, Tastaturbedienung & Responsiveness

  3. 🧠 Usability-Test mit Hilfsmitteln

    – Optional: Tests mit echten Nutzer*innen (z. B. mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen)

    – Fokus auf Benutzerführung, Verständlichkeit und Navigation

  4. 📊 Auswertung & Audit-Bericht

    – Detaillierter Bericht mit klarer Priorisierung:

    ✅ Sofort umsetzbar

    🚧 Mittel- bis langfristig

    ⚠️ Kritisch & rechtlich relevant

  5. 📞 Beratung & Umsetzungsempfehlungen

    – Individuelle Handlungsempfehlungen

    – Auf Wunsch: Umsetzung durch unser Team oder begleitendes Consulting


💡 Ergebnis:

Sie erhalten einen vollständigen Überblick über den Barrierefreiheits-Status Ihrer Website – inklusive rechtlicher Bewertung, Optimierungspotenzialen und Umsetzungsschritten.

👉 Ideal für Unternehmen, die rechtlich auf Nummer sicher gehen und eine inklusive Onlinepräsenz schaffen wollen.

Ein Barrierefreiheits-Audit ist ein strukturierter Prüfprozess, bei dem Ihre Website auf Zugänglichkeit gemäß den WCAG-Richtlinien getestet wird. Ziel ist es, bestehende Barrieren zu erkennen und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.


📋 Der Ablauf im Überblick:

  1. Vorgespräch & ZieldefinitionWir klären, ob Sie eine Basisprüfung (WCAG Stufe A/AA) oder ein vollständiges Audit benötigen – abhängig von Branche, Unternehmensgröße und Zielgruppe.

  2. Automatisierte PrüfungenTools wie axe, WAVE oder Lighthouse decken erste technische Probleme auf (z. B. fehlende Alt-Texte, Kontraste, HTML-Fehler).

  3. Manuelle TestsExperten analysieren Design, Struktur und Interaktionen – u. a. mit Screenreadern und Tastaturnavigation.

  4. Ergebnisbericht & MaßnahmenplanSie erhalten einen detaillierten Bericht mit allen Problemstellen, Empfehlungen zur Umsetzung und Prioritäten.

  5. Optional: Nachprüfung & ZertifizierungNach der Umsetzung prüfen wir auf Wunsch erneut und stellen ein Prüfzertifikat aus.


💡Tipp:

Ein Barrierefreiheits-Audit hilft nicht nur, rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern verbessert auch Usability, Performance und SEO Ihrer Website.


⚠️ Was passiert, wenn ich die gesetzlichen Anforderungen bis 2025 nicht erfülle?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Unternehmen in Kraft. Wer die Anforderungen dann nicht erfüllt, riskiert ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen.


🚨 Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung:

  • 📝 Abmahnungen & Klagen: Verbände oder Einzelpersonen können rechtlich gegen Verstöße vorgehen.

  • 💸 Schadenersatzforderungen: Laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) besteht Anspruch auf Entschädigung bei Diskriminierung.

  • 📉 Vertrauensverlust & Umsatzrückgang: Barrieren führen zu Nutzungsabbrüchen – und damit zu weniger Reichweite & Kundenbindung.

  • 🔍 Prüfungen & Sanktionen durch Aufsichtsbehörden


✅ Handlungsempfehlung:

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – ein frühzeitiger Check spart Zeit, Kosten und schützt Sie vor rechtlichen Risiken. Wir begleiten Sie gerne beim gesamten Prozess hin zu einer barrierefreien Website gemäß WCAG & BaFG.

📄 Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein rechtlich vorgeschriebener Hinweis auf Ihrer Website, der den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit dokumentiert.

Sie zeigt transparent, wie barrierefrei Ihre Website ist, wo es noch Einschränkungen gibt – und welche Maßnahmen geplant sind.


🔍 Inhalt einer Barrierefreiheitserklärung:

  • 🎯 Selbsteinschätzung: Wie gut erfüllt Ihre Website die Anforderungen der WCAG-Richtlinien (Stufe A, AA, AAA)?

  • 🧩 Nicht barrierefreie Inhalte: Was ist aktuell (noch) nicht zugänglich – und warum?

  • 📆 Stand der Erklärung: Wann wurde der Inhalt zuletzt geprüft oder aktualisiert?

  • 🛠️ Feedbackmöglichkeit: Einfache Kontaktmöglichkeit für Nutzer*innen mit Barrieren.

  • ⚖️ Verweis auf Schlichtungsstelle: Für Beschwerden bei Nichteinhaltung (z. B. gemäß BGStG in Österreich).


📌 Wer ist dazu verpflichtet?

  • ✔️ Öffentliche Einrichtungen sind bereits seit 2018 verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen.

  • ✔️ Private Unternehmen & Shops müssen laut Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab 28. Juni 2025 ebenfalls eine solche Erklärung führen – sofern sie unter das Gesetz fallen.


💡 Fazit:

Ja, Sie brauchen eine Barrierefreiheitserklärung, wenn Ihre Website gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Sie ist ein zentrales Element, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen, Vertrauen aufzubauen und Transparenz zu zeigen.

👉 Gerne erstellen oder überarbeiten wir Ihre Erklärung nach aktuellen Standards – inkl. WCAG-Bewertung & Vorlagen.