Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
evario – Agentur für Werbung & Marketing
Inhaber Eva Lindenmayr
Schwemmplatz 14b
4332 Au an der Donau
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der
evario Werbeagentur (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber.
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei
denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag schriftlich oder mündlich
bestätigt wurde oder die beauftragte Leistung begonnen wurde.
2.2. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Leistungen
3.1. Die Agentur erbringt kreative, strategische und digitale Dienstleistungen im
Bereich Marketing und Werbung.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der
Leistungsbeschreibung oder einem individuellen Vertrag.
3.3. Änderungswünsche nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen
Zustimmung der Agentur und können zu Mehraufwand führen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig bereitzustellen.
4.2. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern die
vereinbarten Fristen entsprechend.
5. Vergütung
5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der aktuellen
Preisliste der Agentur.
5.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3. Bei projektbezogener Abrechnung wird die Vergütung in vorher definierten
Etappen oder nach Projektabschluss fällig.
5.4. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden
gesondert berechnet.
5.5. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz p.a. (bei Unternehmergeschäften gemäß § 456 UGB) bzw. 4
Prozent p.a. (bei Verbrauchern) berechnet.
5.7. Zusätzlich behält sich die Agentur vor, bei Zahlungsverzug pauschale
Mahnspesen in Höhe von € 30,– pro Mahnung sowie gegebenenfalls Kosten für die
Beauftragung eines Inkassobüros oder Anwalts geltend zu machen.
5.8. Bei einmaligen Projekten wie der Erstellung von Websites oder Webshops ist
eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung fällig. Der
Restbetrag ist vor Projektveröffentlichung bzw. vor der Live-Schaltung vollständig
zu begleichen.
5.9. Bei Zahlungsverzug von Hosting-Dienstleistungen (z. B. Domains, Server, E-
Mail-Postfächer) ist die Agentur berechtigt, die entsprechenden Dienste nach
vorheriger Ankündigung zu sperren. Die Freischaltung erfolgt erst nach
vollständigem Zahlungseingang.
6. Nutzungsrechte
6.1. Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die
einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.
6.2. Eine Weitergabe oder Veränderung durch den Auftraggeber ist nur mit
Zustimmung der Agentur zulässig.
6.3. Die Agentur behält sich das Recht vor, Arbeitsergebnisse zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden.
6.4. Für im Rahmen des Projekts erstellte Fotos erhält der Kunde ein einfaches,
projektbezogenes Nutzungsrecht – beispielsweise zur Verwendung auf der von
evario erstellten Website. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. für Social
Media, Druckwerke oder Werbemittel) ist nur mit gesonderter, schriftlicher
Vereinbarung und Vergütung möglich. Die Bildrechte verbleiben grundsätzlich bei
evario.
7. Haftung
7.1. Die Agentur haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden (z. B. Texte, Bilder,
Marken), übernimmt die Agentur keine Haftung.
7.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle Rechte an den überlassenen
Materialien besitzt.
8. Geheimhaltung
8.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen
der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem individuellen Auftrag.
9.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bei vorzeitiger Kündigung durch den
Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt österreichisches Recht.
10.2. Gerichtsstand ist Linz, sofern gesetzlich zulässig.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.2025